Als Eigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Gehweg und Zugang. Bleibt der Weg bei Glätte ungeräumt und jemand rutscht aus, zahlen Sie den Schaden, im Zweifel auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Mit dem Winterdienstvertrag übernehmen wir diese Pflicht für alle vereinbarten Flächen. Wir sind dafür haftpflichtversichert und halten jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Fläche fest. Kommt es zum Streit, haben Sie den Nachweis in der Hand.
Das steht im Vertrag:
- Welche Flächen wir räumen und streuen
- Bis wann geräumt ist: vor den Pflichtzeiten Ihrer Gemeinde
- Der Übergang der Verkehrssicherungspflicht auf uns
- Ein Einsatzprotokoll pro Objekt als Nachweis
- Ein Festpreis für die Saison, unabhängig von der Zahl der Einsätze